Die sogenannte "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ab jetzt ganz neu hinzugekommen ist, dass bei Wohngebäuden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen auch Luft-Luft-Wärmepumpen als förderfähig eingestuft werden. Im Standardfall belaufen sich die Fördersätze für Wärmepumpen auf bis zu 35%. Im Falle von Bestandsgebäuden ist zu beachten, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Bei geförderten Anlagen ist die Voraussetzung, dass diese seit mindestens zehn Jahren dem Zweck entsprechend genutzt werden. Wir beraten Sie hierzu gerne, denn uns ist Effizienz wichtig, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat vom Antrag bis zum Einbau zur Seite.
Hier sind Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen, Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe. Ohne die Einbindung "Energie Effizienz Experten" (EEE), ist eine Antragstellung allerdings nur für den Bereich „Einbau von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ möglich.
Der Zeitpunkt ist elementar. Der Förderantrag für einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) muss unbedingt vor Auftragsvergabe an uns und vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Während oder nach der Befestigung kann keine Förderung mehr angefordert werden.
Aus diesem Grund: Holen Sie sich zuerst ein Angebot für Ihre Klimaanlage bzw. Wärmepumpe, bei uns KKE-Schneider ein und stellen Sie dann den Förderantrag, gerne helfen wir Ihnen hierbei.
Bitte beachten Sie auch aktuelle Änderungen. / (Stand 05/2022)